Gesamtartikel

Recht: Kreisverkehr - Wer zuerst kommt, hat Vorfahrt

Bei einem Kreisverkehr hat der Vorfahrt, der zuerst in den Kreisverkehr einfährt. Das geht aus einer Berufungsentscheidung des Landgerichtes (LG) Detmold hervor.

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Neustadt/Wied - 27.05.2005 - 
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Artikel Nr. 39309
Wortanzahl 174
Redakteur: Michael Winterscheidt