Gesamtartikel

Knöllchen: Nur österreichische Strafen können eingetrieben werden

Knöllchen aus dem Ausland kann man eigentlich als Souvenir bei Seite legen. Den fremden Behörden fehlen die Rechtsgrundlagen zur Eintreibung. Vorsicht ist nur geboten, wenn man noch einmal dort Urlaub machen will.

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Berlin - 15.08.2001 - 
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Artikel Nr. 3931
Wortanzahl 160
Redakteur: Karin Linke