Gesamtartikel

Mobiler Urlaub: Einspruch gegen Strafzettel (Teil 16)

Ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid wartet nach der Rückkehr in der heimischen Post auf manchen Urlauber. Wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist, kann innerhalb einer Woche nach der Rückkehr eine Fristverlängerung beantragt werden.

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Düsseldorf - 03.06.2005 - 
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Artikel Nr. 39407
Wortanzahl 89
Redakteur: Silke Koppers