Gesamtartikel

Recht: Händler muss Montagsauto zurücknehmen

Bei einer Vielzahl kleinerer nacheinander auftretender Mängel muss der Fahrzeughändler das Auto zurücknehmen.

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Neustadt/Wied - 02.06.2005 - 
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Artikel Nr. 39524
Wortanzahl 210
Redakteur: Michael Winterscheidt