Gesamtartikel
Recht: Händler muss Montagsauto zurücknehmen
Bei einer Vielzahl kleinerer nacheinander auftretender Mängel muss der Fahrzeughändler das Auto zurücknehmen.
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Neustadt/Wied - 02.06.2005 -
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Artikel Nr. 39524
Wortanzahl 210
Redakteur: Michael Winterscheidt