Gesamtartikel

Verbot allein für starre Frontschutzbügel

Auf ein Verbot von starren Frontschutzbügeln hat sich jetzt das EU-Parlament geeinigt. Nachgiebige “Kuhfänger” sind dagegen auch an Neufahrzeugen weiter erlaubt.

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Bad Windsheim - 09.06.2005 - 
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Artikel Nr. 39734
Wortanzahl 63
Redakteur: Karin Linke