Gesamtartikel

Recht: Nutzungsentgelt bei Rückgabe von Montagsautos

Autos mit immer wiederkehrenden Mängeln, bei denen mehrfach die Reparatur fehlschlägt, muss der Autohändler zurücknehmen. Der Kunde kann dann den Kaufpreis zurückfordern.

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Neustadt/Wied - 14.06.2005 - 
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Artikel Nr. 39910
Wortanzahl 86
Redakteur: Michael Winterscheidt