Gesamtartikel
Recht: Nutzungsentgelt bei Rückgabe von Montagsautos
Autos mit immer wiederkehrenden Mängeln, bei denen mehrfach die Reparatur fehlschlägt, muss der Autohändler zurücknehmen. Der Kunde kann dann den Kaufpreis zurückfordern.
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Neustadt/Wied - 14.06.2005 -
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Artikel Nr. 39910
Wortanzahl 86
Redakteur: Michael Winterscheidt