Gesamtartikel

Caravaner: Einspruch gegen Steuerbescheide

Wer jetzt für sein Reisemobil einen höheren Kfz-Steuerbescheid zugesandt bekommt, sollte rechtzeitig in der vorgeschriebenen Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Denn für sie gilt noch immer die Gewichtsbesteuerung.

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München - 24.06.2005 - 
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Artikel Nr. 40296
Wortanzahl 91
Redakteur: Karin Linke