Gesamtartikel
Recht: Unfallfahrzeug nicht vorschnell verkaufen
Wer nach einem unverschuldeten Unfall seinen Wagen mit Totalschaden verkaufen will, sollte erst das Okay der Versicherung des Unfallgegners abwarten.
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Neustadt/Wied - 30.06.2005 -
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Artikel Nr. 40464
Wortanzahl 201
Redakteur: Karin Linke