Gesamtartikel

Recht: Unfallfahrzeug nicht vorschnell verkaufen

Wer nach einem unverschuldeten Unfall seinen Wagen mit Totalschaden verkaufen will, sollte erst das Okay der Versicherung des Unfallgegners abwarten.

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Neustadt/Wied - 30.06.2005 - 
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Artikel Nr. 40464
Wortanzahl 201
Redakteur: Karin Linke