Gesamtartikel

Recht: Urlaub in fremden Ländern - Erhöhte Diebstahlsgefahr

Wer sein Wohnmobil mit offener Schiebetür vor einem Supermarkt während des Einkaufs stehen lässt, hat den Diebstahl des Fahrzeugs selbst zu verantworten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hervor.

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Neustadt/Wied - 06.07.2005 - 
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Artikel Nr. 40670
Wortanzahl 190
Redakteur: Michael Winterscheidt