Gesamtartikel
Recht: Raser haftet zu zwei Dritteln
Bei einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung muss der Raser zwei Drittel des Schadens übernehmen. Auch wenn ihm wie im vorliegenden Fall die Vorfahrt genommen wurde.
Textanfang:
Neustadt/Wied - 21.08.2001 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 4068
Wortanzahl 176
Redakteur: Michael Winterscheidt