Gesamtartikel

Griff zum Autoradio ist nicht grob fahrlässig

Ein Griff zum Autoradio während der Fahrt gilt nicht als grob fahrlässig. Wer einen Verkehrsunfall verursacht, weil er durch die Bedienung des Autoradios kurzzeitig abgelenkt war, kann also mit Schadenersatz seiner Versicherung rechnen.

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Nürnberg - 11.07.2005 - 
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Artikel Nr. 40818
Wortanzahl 86
Redakteur: Michael Hoffmann