Gesamtartikel

Recht: Um die Kasko-Versicherung belogen

Nach einem Fahrzeugdiebstahl sollte man beim Ausfüllen des Fragebogens besser ehrlich sein und möglichst genaue Angaben machen. Denn bei falschen Daten hat die Kaskoversicherung das Recht, die Zahlung zu verweigern.

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Neustadt/Wied - 13.07.2005 - 
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Artikel Nr. 40918
Wortanzahl 123
Redakteur: Michael Winterscheidt