Gesamtartikel
Dienstwagen: Fahrtenbücher müssen vollständig sein
Fahrtenbücher für privat genutzte Dienstwagen müssen ordnungsgemäß geführt werden. Sonst darf das Finanzamt die Ein-Prozent-Regelung anwenden, nach der der Wert des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
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Düsseldorf - 20.07.2005 -
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Artikel Nr. 41162
Wortanzahl 87
Redakteur: Michael Hoffmann