Gesamtartikel

Nutzungsgebühr fällt auch bei Kaufrücktritt an

Wird der Autokauf wegen unbehebbaren Mängeln wieder rückgängig gemacht, muss der Verkäufer auch die Aufwendungen für zusätzliche Ausstattungen zurückerstatten. Allerdings wird ein Anteil für die Fahrzeugnutzung abgezogen.

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Karlsruhe - 20.07.2005 - 
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Artikel Nr. 41164
Wortanzahl 149
Redakteur: Karin Linke