Gesamtartikel

Schlechtes Foto schützt vor Strafe

Ist ein vermeintlicher Temposünder auf dem Foto aus dem Starenkasten nicht eindeutig zu erkennen, kann er auch nicht bestraft werden.

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Hamm - 25.07.2005 - 
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Artikel Nr. 41261
Wortanzahl 110
Redakteur: Karin Linke