Gesamtartikel

Recht: Schadensersatz bei Motorschaden

Bleibt ein Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf vom Händler mit einem kapitalen Motorschaden liegen, muss der Verkäufer hierfür aufkommen. Denn nach neuem Recht kann sich der Händler nicht so einfach von der Gewährleistungspflicht befreien.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 27.07.2005 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 41345
Wortanzahl 227
Redakteur: Michael Winterscheidt