Gesamtartikel
Versicherungen für Caravans
Ohne Haftpflichtversicherung darf der Wohnwagen gar nicht zugelassen werden. Die Caravan-Haftpflicht greift besonders dann, wenn der Wohnwagen zum Unfallzeitpunkt vom Auto abgekoppelt ist.
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Köln - 02.08.2005 -
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Artikel Nr. 41555
Wortanzahl 98
Redakteur: Karin Linke