Gesamtartikel
Recht: Falsche Angaben gefährden Versicherungsschutz
Überlässt ein Versicherter nach einem Autodiebstahl seinem Sohn die Abwicklung mit der Kaskoversicherung und dieser macht falsche Angaben zum Fahrzeug, kann der Versicherungsschutz entfallen.
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Neustadt/Wied - 16.08.2005 -
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Artikel Nr. 41941
Wortanzahl 244
Redakteur: Michael Winterscheidt