Gesamtartikel
Gebrauchter Fahrschulwagen - Bei Täuschung Geld zurück
Wer beim Gebrauchtwagenhändler einen Fahrschulwagen ersteht, kann den Kaufvertrag rückgängig machen: Bedingung: Er wurde vom Händler nicht über diesen Umstand informiert.
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Düsseldorf - 27.08.2001 -
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Artikel Nr. 4203
Wortanzahl 92
Redakteur: Karin Linke