Gesamtartikel

Gebrauchter Fahrschulwagen - Bei Täuschung Geld zurück

Wer beim Gebrauchtwagenhändler einen Fahrschulwagen ersteht, kann den Kaufvertrag rückgängig machen: Bedingung: Er wurde vom Händler nicht über diesen Umstand informiert.

Textanfang:

Düsseldorf - 27.08.2001 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 4203
Wortanzahl 92
Redakteur: Karin Linke