Gesamtartikel

Versicherer muss über Geltungsbereich der Grünen Karte aufklären

Autoversicherungen müssen auch für Schäden außerhalb des Versicherungsschutzes aufkommen, wenn sie den Kunden im Vorfeld nicht umfassend aufgeklärt haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

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Berlin - 18.08.2005 - 
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Artikel Nr. 42054
Wortanzahl 143
Redakteur: Michael Hoffmann