Gesamtartikel

“Wegelagerer” ist keine Beamtenbeleidigung

Ein Polizist darf bei einer Verkehrskontrolle “Wegelagerer” genannt werden. Die Bezeichnung ist nach Meinung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) nicht zwingend als Beleidigung zu verstehen.

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München - 19.08.2005 - 
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Artikel Nr. 42120
Wortanzahl 111
Redakteur: Karin Linke