Gesamtartikel

Recht: Versicherung sollte Unfallschaden zügig regulieren

Die Kfz-Haftpflichtversicherung sollte den Unfallschaden eines unverschuldet von einem Unfall Betroffenen zügig regulieren. Ansonsten muss für die gesamte Regulierungszeit eine Entschädigung gezahlt werden.

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Neustadt/Wied - 23.08.2005 - 
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Artikel Nr. 42190
Wortanzahl 273
Redakteur: Michael Winterscheidt