Gesamtartikel

Recht: Verkehrsunfall - Kürzung von Schadensersatz unzulässig

Egal, ob man nach einem unverschuldeten Unfall sein Auto wieder in Stand setzen lässt oder das geschädigte Fahrzeug weiterverkauft, die Versicherung des Unfallverursachers muss die geschätzten Reparaturkosten voll bezahlen.

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Neustadt/Wied - 28.08.2001 - 
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Artikel Nr. 4230
Wortanzahl 215
Redakteur: Michael Winterscheidt