Gesamtartikel

Recht: Alkohol im Auto – Nicht gefahren und doch bestraft

Nicht immer wird der Verzicht auf das Auto nach Alkoholgenuss belohnt. So wurde jetzt ein Autofahrer vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) mit einer Geldbuße von 300 Euro belegt, obwohl er noch nicht einmal den Motor angelassen hatte.

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Neustadt/Wied - 30.08.2005 - 
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Artikel Nr. 42445
Wortanzahl 226
Redakteur: Michael Winterscheidt