Gesamtartikel
Recht: Führerscheinentzug bei Fahrerflucht
Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort, gemeinhin „Verkehrsunfallflucht“ genannt, ist nach neuerer Rechtsprechung der Führerschein in der Regel erst ab einer Schadenssumme von 1 300 Euro in Gefahr.
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Neustadt/Wied - 05.09.2005 -
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Artikel Nr. 42644
Wortanzahl 222
Redakteur: Michael Winterscheidt