Gesamtartikel

Recht: Bedienen des Autoradios nicht grob fahrlässig

Autofahrer verlieren durch extrem unsorgfältiges Fahrverhalten den Schutz der Vollkaskoversicherung. Wer jedoch abgelenkt ist, weil er kurz sein Autoradio bedient, handelt nicht grob fahrlässig.

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Neustadt/Wied - 14.09.2005 - 
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Artikel Nr. 42969
Wortanzahl 165
Redakteur: Michael Winterscheidt