Gesamtartikel
Recht: Gericht rettet Familienfrieden
Eine Minderjährige, die den Zündschlüssel eines Wagens dreht, um das Autoradio einzuschalten, gilt nicht als ”Führerin” des Kraftfahrzeugs.
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Neustadt/Wied - 26.09.2005 -
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Artikel Nr. 43359
Wortanzahl 170
Redakteur: Michael Winterscheidt