Gesamtartikel
BGH stärkt Rechte von Unfallgeschädigten
Unfallgeschädigte dürfen ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall ohne Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung an eine vertraute Werkstatt oder einen Gebrauchtwagenhändler ihrer Region verkaufen.
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Berlin - 30.09.2005 -
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Artikel Nr. 43526
Wortanzahl 128
Redakteur: Michael Hoffmann