Gesamtartikel

Recht: Zurücksetzen ist nicht Rückwärtsfahren

Zurücksetzen ist nicht zwingend Rückwärtsfahren im Sinne des Rechts. Diesem Vorwurf sehen sich aber häufig Verkehrsteilnehmer ausgesetzt, die etwa beim Ausparken oder Wenden gegen ein anderes stehendes Auto fahren.

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Neustadt/Wiedt - 06.10.2005 - 
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Artikel Nr. 43644
Wortanzahl 202
Redakteur: Michael Winterscheidt