Gesamtartikel

Radler ohne Licht haften bei Unfällen

Wer in der Dunkelheit ohne Licht Fahrrad fährt, haftet für auftretende Schäden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt am Main, teilt die Deutsche Anwaltsauskunft mit. Die Beleuchtung muss am Fahrrad angebracht sein, am Körper

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Berlin - 12.10.2005 - 
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Artikel Nr. 43828
Wortanzahl 111
Redakteur: Holger Holzer