Gesamtartikel

Recht: Kfz-Papiere im Auto nicht grob fahrlässig

Ersatzschlüssel und Papiere im Wagen: Für einen Autodieb ist das wie ein Sechser im Lotto. Trotzdem muss die Versicherung den Schaden ersetzen, hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

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Neustadt/Wied - 13.10.2005 - 
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Artikel Nr. 43863
Wortanzahl 199
Redakteur: Michael Winterscheidt