Gesamtartikel

Verkehrsgericht: Auch falsche Gutachten müssen bezahlt werden

Gutachterkosten müssen dem Unfallopfer auch dann ersetzt werden, wenn es sich nicht um einen vereidigten Sachverständigen handelt. Den Auftraggeber trifft selbst bei einem falschen Gutachten kein Auswahlverschulden.

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Berlin - 17.10.2005 - 
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Artikel Nr. 43948
Wortanzahl 118
Redakteur: Holger Holzer