Gesamtartikel

Kein Topspeed ist kein Rückgabegrund

Erreicht ein Pkw die im Datenblatt angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht, kann der Käufer den Wagen nicht einfach zurückgeben. Eine um 2,2 Prozent niedrigere Höchstgeschwindigkeit werteten die Richter des OLG Düsseldorf nicht als Mangel.

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Würzburg - 28.10.2005 - 
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Artikel Nr. 44344
Wortanzahl 126
Redakteur: Karin Linke