Gesamtartikel
Defektes Bauteil als Beweismittel aufheben
Wer einen Mangel am Fahrzeug reklamiert und dafür Geld zurück haben will, muss das beanstandete Bauteil als Beweismittel aufheben.
Textanfang:
Karlsruhe - 24.11.2005 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 45234
Wortanzahl 251
Redakteur: Karin Linke