Gesamtartikel

Defektes Bauteil als Beweismittel aufheben

Wer einen Mangel am Fahrzeug reklamiert und dafür Geld zurück haben will, muss das beanstandete Bauteil als Beweismittel aufheben.

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Karlsruhe - 24.11.2005 - 
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Artikel Nr. 45234
Wortanzahl 251
Redakteur: Karin Linke