Gesamtartikel

Kfz- oder Privathaftpflicht? Gebrauch des Fahrzeugs zählt

Beschädigt ein Autofahrer durch das Öffnen des Garagentors ein anderes Fahrzeug, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Voraussetzung: Der Schaden ist durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstanden.

Textanfang:

Düsseldorf - 25.11.2005 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 45286
Wortanzahl 182
Redakteur: Karin Linke