Gesamtartikel
Kfz- oder Privathaftpflicht? Gebrauch des Fahrzeugs zählt
Beschädigt ein Autofahrer durch das Öffnen des Garagentors ein anderes Fahrzeug, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Voraussetzung: Der Schaden ist durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstanden.
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Düsseldorf - 25.11.2005 -
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Artikel Nr. 45286
Wortanzahl 182
Redakteur: Karin Linke