Gesamtartikel

Versicherungswechsel auch nach dem 30. November

Wer den 30. November als traditionellen Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung verpasst hat, kann den Anbieter in vielen Fällen doch noch wechseln: Bei einer Beitragserhöhung gibt es das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

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Berlin - 30.11.2005 - 
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Artikel Nr. 45403
Wortanzahl 85
Redakteur: Michael Hoffmann