Gesamtartikel
Versicherungswechsel auch nach dem 30. November
Wer den 30. November als traditionellen Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung verpasst hat, kann den Anbieter in vielen Fällen doch noch wechseln: Bei einer Beitragserhöhung gibt es das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Textanfang:
Berlin - 30.11.2005 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 45403
Wortanzahl 85
Redakteur: Michael Hoffmann