Gesamtartikel
Versicherung: Zum Jahreswechsel Schäden melden
Autofahrer, die in diesem Jahr in einen Unfall verwickelt waren und dafür die Versicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen zum Jahreswechsel bestimmte Fristen beachten.
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Berlin - 05.12.2005 -
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Artikel Nr. 45569
Wortanzahl 190
Redakteur: Michael Hoffmann