Gesamtartikel

Tempolimit auf der Auffahrt gilt nicht für die Autobahn

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahnauffahrt gilt nicht für die Autobahn selbst. Ein Fahrer, der kurz nach dem Auffahren auf die Autobahn geblitzt wird, kann nicht belangt werden, wenn das Hinweisschild nur in der Kurve der Auffahrt stand.

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Herne - 15.12.2005 - 
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Artikel Nr. 45945
Wortanzahl 130
Redakteur: Michael Hoffmann