Gesamtartikel

Glatte Gehwege: Fußgänger können Schadenersatz fordern

Schnee und Eisglätte machen nicht nur den Autofahrern zu schaffen: Auch Fußgänger leben im Winter gefährlich. Rutscht ein Passant auf einem glatten Gehweg aus, kann er möglicherweise Schadenersatz verlangen.

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Berlin - 05.01.2006 - 
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Artikel Nr. 46410
Wortanzahl 235
Redakteur: Michael Hoffmann