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Recht: Genaue Prüfung bei Rotlichtsünde nötig

Rotlichtsündern muss ihr Vergehen sekundengenau nachgewiesen werden. Das Oberlandesgericht Berlin hat nun ein Urteil kassiert, das sich auf ungenaue Aussagen eines Polizisten stützte.

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Neustadt/Wied - 10.01.2006 - 
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Artikel Nr. 46570
Wortanzahl 102
Redakteur: Michael Winterscheidt