Gesamtartikel
Auffahrunfall: Vorsicht bei "Reißverschluss-Verfahren"
"Reißverschluss-Verfahren": Ein Fahrstreifenwechsel darf nur dann vorgenommen werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen. Dies entschied das Landgericht Darmstadt.
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Bad Windsheim - 12.09.2001 -
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Artikel Nr. 4670
Wortanzahl 155
Redakteur: Karin Linke