Gesamtartikel

Auffahrunfall: Vorsicht bei "Reißverschluss-Verfahren"

"Reißverschluss-Verfahren": Ein Fahrstreifenwechsel darf nur dann vorgenommen werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen. Dies entschied das Landgericht Darmstadt.

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Bad Windsheim - 12.09.2001 - 
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Artikel Nr. 4670
Wortanzahl 155
Redakteur: Karin Linke