Gesamtartikel

Kein Fahrverbot bei Augenblicksversagen

Bei Augenblicksversagen kann ein Gericht von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen. Voraussetzung ist, dass der Verstoß gegen die Verkehrsregeln nicht auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht hat.

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Düsseldorf - 17.01.2006 - 
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Artikel Nr. 46788
Wortanzahl 93
Redakteur: Holger Holzer