Gesamtartikel

Recht: Voller Schadensersatz bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sein total beschädigtes Auto durch den Kauf eines gleichwertigen oder teureren Wagens bei einem Gebrauchtwagenhändler ersetzt, erhält Schadenersatz in voller Höhe.

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Neustadt/Wied - 02.02.2006 - 
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Artikel Nr. 47322
Wortanzahl 360
Redakteur: Michael Winterscheidt