Gesamtartikel

Mit Gipsbein ist Autofahren tabu

Mit einem eingegipsten Arm oder Bein darf kein Auto gefahren werden. Dadurch riskiert man nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer.

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Düsseldorf - 15.02.2006 - 
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Artikel Nr. 47703
Wortanzahl 145
Redakteur: Silke Koppers