Gesamtartikel

Recht: Nutzungsentschädigung bei Auto-Rückgabe sinkt

Kommt es nach einem Autokauf zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen. Umgekehrt muss sich der Käufer einen Betrag für die Benutzung des Autos anrechnen lassen.

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Neustadt/Wied - 15.02.2006 - 
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Artikel Nr. 47706
Wortanzahl 172
Redakteur: Michael Winterscheidt