Gesamtartikel

Recht: Ohne Martinshorn keine freie Fahrt

Ohne Martinshorn genießen Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr keine Sonderrechte. Das Blaulicht allein reicht nicht aus, etwa das Überfahren einer roten Ampel zu legitimieren, urteilt das Kammergericht Berlin.

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München - 16.02.2006 - 
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Artikel Nr. 47763
Wortanzahl 111
Redakteur: Holger Holzer