Gesamtartikel

Gebrauchtwagenkauf: Recht auf Rücktritt

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens mit abnahmepflichtigen Änderungen, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurden, muss der Käufer die Originalnachweise erhalten. Andernfalls kann er vom Kaufvertrag zurücktreten.

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Würzburg - 17.02.2006 - 
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Artikel Nr. 47827
Wortanzahl 161
Redakteur: Michael Hoffmann