Gesamtartikel

Recht: Fließender Verkehr hat Vorrang

Wer aus einer Grundstücksausfahrt herausfahren will, hat im Falle einer Kollision selbst dann die überwiegende Haftung, wenn er zum Zeitpunkt des Unfalles stand. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln hervor.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 20.02.2006 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 47883
Wortanzahl 197
Redakteur: Michael Winterscheidt