Gesamtartikel

Recht: Wenn das Auto zur Litfaßsäule wird

Ein mit Werbung beklebtes Auto wird rechtlich zur Litfaßsäule, wenn es länger als fünf Wochen auf dem selben Parkplatz steht. Dann wird für den Halter eine deftige Sondernutzungsgebühr fällig.

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Würzburg - 24.02.2006 - 
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Artikel Nr. 48007
Wortanzahl 94
Redakteur: Holger Holzer