Gesamtartikel

Schonbezüge dürfen Seiten-Airbags nicht stören

Bei Seitenairbags dürfen nur vom Hersteller freigegebene Schonbezüge verwendet werden.

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Düsseldorf - 19.09.2001 - 
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Artikel Nr. 4819
Wortanzahl 18
Redakteur: Karin Linke