Gesamtartikel
Schonbezüge dürfen Seiten-Airbags nicht stören
Bei Seitenairbags dürfen nur vom Hersteller freigegebene Schonbezüge verwendet werden.
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Düsseldorf - 19.09.2001 -
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Artikel Nr. 4819
Wortanzahl 18
Redakteur: Karin Linke